Allgemeine Geschäftsbedingungen für Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz

 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen     
                       

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Heilpraktiker für Psychotherapie, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

3. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten. 

 

Zu Beginn der psychotherapeutische Behandlung werden notwendige Diagnose- und Testverfahren durchgeführt.

 

Während der Psychotherapie können außer den wissenschaftlich anerkannten auch solche psychotherapeutischen Verfahren Anwendung finden, denen eine schulmedizinische Anerkennung fehlt und die den Regeln der Komplementärmedizin folgen.

 

§ 2 Honorar

 

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 90 € je 60 Minuten Therapiesitzung bzw. jede nachfolgend angebrochene halbe Stunde mit 45 €. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) wird für die Rechnungsstellung verwendet. Der Differenzbetrag zwischen dem oben vereinbartem Honorar und den Beträgen der GebüH (Welche von den Kassen ggf. erstattet werden) ist als Eigenanteil zu zahlen. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar in bar gegen Quittung zu zahlen.

 

 

 

§ 3 Kosten-Aufklärung

 

Heilpraktiker*innen nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

 

Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Dieser Anspruch ist vor Beginn der Therapie durch den Patienten/die Patientin abzuklären. Ebenso haben Patient*innen das Erstattungsverfahren mit dem privaten Kostenträger stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten/von der Patientin zu tragen.

 

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Therapeuten ist von dem Patienten/der Patientin unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

 

§ 4 Ausfallhonorar

 

Der*die Patient*in verpflichtet sich, bei Verhinderung einen vereinbarten Behandlungstermin spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig, wird dem*der Patient*in 80 % des der Praxis zustehenden Honorars in Rechnung gestellt. Wird der Termin nicht oder erst nach bzw. während der ausgemachten Zeit abgesagt, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% zu entrichten. Kann bei einer nicht-fristgerechten Absage ein Ersatz durch den Therapeuten organisiert werden, entsteht kein Ausfallhonorar. Müssen Termine durch den*die Patient*in aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig abgesagt werden, ist in jedem Fall ein ärztliches Attest vorzulegen um ein Ausfallhonorar zu vermeiden.

Wenn nicht anders besprochen, finden Therapietermine auch in den Schulferien statt.

 

Werden Ausfallhonorare nicht innerhalb von 14 Tagen entrichtet, werden die ausgemachten Termine bis zur Tilgung an andere Patient*innen vergeben.

 

 

§ 5 Kündigung und Beendigung der Therapie

 

Der abgeschlossene Behandlungsvertrag kann jederzeit, ohne dass es einer Begründung bedarf, mit einer Frist von einer Wochen (7 Werktage) gekündigt werden. Beendet der der*die Patient*in die Therapie vorzeitig, so ist es wünschenswert, die Gründe in einem Abschlussgespräch mit dem Therapeuten zu besprechen.

 

Der Therapeut beendet die Therapie vorzeitig, wenn die Voraussetzungen für das Gelingen der Behandlung nicht mehr gegeben sind. Die Gründe werden mit dem*der Patienten*in besprochen, bspw. fehlende Umstellungsfähigkeit, Lebensumstände, die einem Gelingen der Therapie entgegenstehen, mangelnde Zuverlässigkeit oder Verweigerung erforderlicher Mitarbeit seitens des*der Patienten*in.

 

Die Therapie kann nach Absprache für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden, wenn dies im Einzelfall entweder auf Seiten des Therapeuten oder auf Seiten des*der Patienten*in erforderlich ist. Längere Unterbrechungen der Therapie auf Seiten des*der Patienten*in, die nicht mit dem Therapeuten vereinbart worden sind, werden als Beendigung seitens des*der Patienten*in definiert und führen zur Beendigung der Therapie Seitens des Therapeuten.

 

§ 6 Schweigepflicht

 

Der Therapeut unterliegt der Schweigepflicht. Für den Fall einer Auskunftserteilung an Kostenträger, Ärzte, familiäre Bezugspersonen oder sonstige Personen muss er schriftlich von der Schweigepflicht durch die*den Patientin*en entbunden werden.

 

§ 7 Videosprechstunde

 

In geeigneten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beratung im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Zur Wahrung datenschutzrechtlicher Anforderungen wird eine Beratung mit Hilfe der Videosprechstunde über einen sicheren Videodienstanbieter erbracht. Durch diesen Anbieter wird gewährleistet, dass die Videoberatung während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist und die Beratung nicht aufgezeichnet werden kann.

 

§ 8 Weitere Hinweise

 

a)  Heilpraktiker*innen für Psychotherapie dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

 

b)  Der*die Patient*in wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzen kann. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der Therapeut dies der*dem Patientin*en unverzüglich mitteilen.

 

c)   Der*die Patient*in wurde darüber aufgeklärt, dass Psychotherapie keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt. Bei diesbezüglichen Beschwerden sind Patient*innen aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes/einer Ärztin zu begeben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für psychologische Beratung

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen   


1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Psychologischen Berater und Klienten als Beratungssvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Beratungssvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Psychologischen Beraters, die Beratung in Lebensfragen für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Psychologischen Berater zum Zwecke der Beratung wendet.

3. Der Psychologische Berater ist berechtigt einen Beratungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Psychologische Berater aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Psychologischen Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Beratungen erhalten. 

Der*die Klient*in nimmt beim Berater eine psychologische Beratung in Anspruch. Die Beratung kann in Form einer persönlichen Begegnung in der Praxis, bei einem Hausbesuch erfolgen oder auch in Form einer Telefon- / Videosprechstunde.

 

Die psychologische Beratung ersetzt keine ärztliche Diagnose und Therapie. Klient*innen sind aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen und sich bei Störungen mit Krankheitswert in die Behandlung eines Arztes / einer Ärztin odereines Heilpraktikers / einer Heilpraktikerin zu begeben.

 

§ 2 Honorar

 

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Beratung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 90 € je 60 Minuten und 45 € je weitere 30 Minuten. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar in bar gegen Quittung zu zahlen.

 

§ 3 Ausfallhonorar

 

Der*die Klient*in verpflichtet sich, bei Verhinderung einen vereinbarten Beratungstermin spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig, wird dem*der Klient*in 80 % des der Praxis zustehenden Honorars in Rechnung gestellt. Wird der Termin nicht oder erst nach bzw. während der ausgemachten Zeit abgesagt, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% zu entrichten. Kann bei einer nicht-fristgerechten Absage ein Ersatz durch den Berater organisiert werden, entsteht kein Ausfallhonorar. Müssen Termine durch den*die Klient*in aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig abgesagt werden, ist in jedem Fall ein ärztliches Attest vorzulegen um ein Ausfallhonorar zu vermeiden.

 

Werden Ausfallhonorare nicht innerhalb von 14 Tagen entrichtet, werden die ausgemachten Termine bis zur Tilgung an andere Klient*innen vergeben.

 

§ 4 Kündigung und Beendigung der Beratung

 

Der abgeschlossene Beratungsvertrag kann jederzeit, ohne dass es einer Begründung bedarf, mit einer Frist von einer Woche (7 Werktage) gekündigt werden. Beendet der*die Klient*in die Beratung vorzeitig, so ist es wünschenswert, die Gründe in einem Abschlussgespräch mit dem Berater zu besprechen.

 

Der Berater beendet die Beratung vorzeitig, wenn die Voraussetzungen für das Gelingen der Beratung nicht mehr gegeben sind. Die Gründe werden mit dem*der Klienten*in besprochen, bspw. mangelnde Zuverlässigkeit oder Verweigerung erforderlicher Mitarbeit seitens des*der Klienten*in.

 

Die Beratung kann nach Absprache für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden, wenn dies im Einzelfall entweder auf Seiten des Beraters oder auf Seiten des*der Klienten*in erforderlich ist. Längere Unterbrechungen der Beratung auf Seiten des*der Klienten*in, die nicht mit dem Berater vereinbart worden sind, werden als Beendigung seitens des*der Klienten*in definiert und führen zur Beendigung der Beratung Seitens des Beraters.

 

§ 5 Verschwiegenheitspflicht

 

Der Berater verpflichtet sich zur Verschwiegenheit. Für den Fall einer Auskunftserteilung an Ärzte, familiäre Bezugspersonenoder sonstige Personen muss er sich dazu eine schriftliche Erlaubnis durch die*den Klientin*en einholen.

 

§ 6 Videosprechstunde

 

In geeigneten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beratung im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Zur Wahrung datenschutzrechtlicher Anforderungen wird eine Beratung mit Hilfe der Videosprechstunde über einen sicheren Videodienstanbieter erbracht. Durch diesen Anbieter wird gewährleistet, dass die Videoberatung während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist und die Beratung nicht aufgezeichnet werden kann.

 

§ 7 Weitere Hinweise

 

Gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen keine Kosten für eine psychologische Beratung, da es sich nicht um Heilbehandlungen handelt.